Die gute Nachricht: Die Zahl der verunglückten Motorradfahrer und -fahrerinnen ist in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2018 kontinuierlich rückläufig. Die schlechte Nachricht: 2021 waren dennoch mehr als 24.000 Biker in Unfälle verwickelt, 473 von ihnen starben dabei. Umso wichtiger ist es, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen. Das sollten Motorradfahrer dazu wissen:
Zusätzlicher „Fahrerschutz“ bei selbst verschuldetem Unfall
Mit einer ergänzenden Fahrerschutzversicherung ist auch der Personenschaden des Motorradfahrers oder der -fahrerin bei einem selbstverschuldeten Unfall umfassend geschützt. „Diese Option ist die finanzielle Absicherung für den Biker und seine Familie, falls er bei einem selbst verschuldeten Unfall ernsthaft verletzt wird und zumindest für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten kann und eventuell nur noch Krankengeld kassiert“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Bei einer dauerhaften Einschränkung durch den Unfall können sogar kostspielige Umbaumaßnahmen für den Wohnbereich erforderlich werden: „Die Versicherungssumme sollte deshalb ausreichend hoch sein, üblich sind 15 Millionen Euro.“
Haftpflicht ist obligatorisch
Während der Fahrerschutz optional ist, muss jeder Biker eine Kfz-Haftpflicht für sein Motorrad abschließen. Sie kommt zum einen für Schäden auf, die Betroffenen eines vom Fahrer oder der Fahrerin des Motorrads verursachten Unfalls entstehen. Sie zahlt zudem bei Schäden, die Personen erleiden, die man auf der Maschine als Sozius mitgenommen hat. Neben Personenschäden sind auch Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden durch die Haftpflicht gedeckt. Mit einer Teilkasko oder einer Fahrzeugvollversicherung kann man zusätzlich die Beschädigung des eigenen Motorrads abdecken.
Günstiger Einstieg als Zweitfahrzeug
Einige Anbieter gewähren eine verbesserte Zweitwagenregelung. Versicherungsnehmer erhalten dann für ihr Motorrad eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wenn sie bei derselben Versicherung bereits ihr Auto versichert haben. Mehr Infos gibt es zum Beispiel unter www.itzehoer.de.
Vorsicht bei Nutzung von Saisonkennzeichen
Immer mehr Biker nutzen ein Saisonkennzeichen mit Gültigkeiten zwischen zwei und elf Monaten. „Das Motorrad darf sich außerhalb dieser Zeit nicht im öffentlichen Raum befinden, dazu zählen etwa Straßen und Parkplätze“, erläutert Thiess Johannssen. Wer das Motorrad außerhalb der angegebenen Zeit bewege, habe bei einem Unfall gravierende Probleme: „Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück. Zudem drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen.“ Mehr Infos gibt es beispielsweise unter www.itzehoer.de.