Für die meisten Menschen ist das eigene Konto eine Angelegenheit, die sie gerne persönlich regeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen man selbst nicht in der Lage dazu ist, etwa bei einer längeren Abwesenheit oder einer Krankheit. Dann kann eine Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt – hilfreich sein, um Dritten den Zugriff auf das eigene Konto zu ermöglichen.
Doch was ist eine Kontovollmacht genau und wie funktioniert sie?
Ein Experte des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass nur der Inhaber eines Kontos darüber verfügen kann. Das bedeutet, dass auch eine Kontovollmacht nur von ihm erteilt werden kann. In der Praxis wird die Vollmacht oft an enge Vertraute wie den Ehepartner oder ein Kind weitergegeben. Damit ist es dem Bevollmächtigten möglich, Transaktionen durchzuführen, bestehende Kredite zu nutzen oder Geld abzuheben.
Um eine Kontovollmacht zu erteilen, empfiehlt es sich, ein Formular bei der Bank auszufüllen. Dies stellt sicher, dass die Vollmacht auch rechtlich klar und eindeutig ist. Es ist auch möglich, die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Allerdings ist zu beachten, dass der Widerruf erst dann wirksam wird, wenn die Bank davon Kenntnis erlangt. Bis dahin bleiben die Rechte des Bevollmächtigten bestehen.
Eine besondere Form der Kontovollmacht ist die sogenannte transmortale Vollmacht
Sie ist zeitlich unbegrenzt und über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig. Das hat den Vorteil, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiterhin auf das Konto zugreifen kann, ohne auf einen Erbschein angewiesen zu sein. Eine ähnliche Regelung lässt sich auch durch eine postmortale Vollmacht erreichen, die erst nach dem Tod des Kontoinhabers greift. Diese ist insbesondere für die späteren Erben hilfreich, da sie finanziell handlungsfähig bleiben, auch wenn es einige Wochen dauert, bis das Testament eröffnet wird. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Kontovollmacht kein Ersatz für ein Testament ist.
Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, eine Kontovollmacht für den Vorsorgefall zu erteilen. Dies kann sinnvoll sein, wenn man aus einem bestimmten Grund, etwa einer Erkrankung oder einem Unfall, vorübergehend nicht in der Lage ist, sich um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern.
Insgesamt kann eine Kontovollmacht also durchaus sinnvoll sein, um im Fall der Fälle auf Nummer sicher zu gehen. Wichtig ist jedoch, die Vollmacht nur an Personen zu vergeben, denen man auch wirklich vertraut.