Immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer fürchten sich vor der Anschaffung einer teuren Heiztechnik mit erneuerbaren Energien, da sie befürchten, dass ihr alter Öl- oder Gasbrenner bald ersetzt werden muss. Doch laut Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), ist die Situation nicht so dramatisch, wie befürchtet.
Demnach müssen nur fossile Brenner, die bereits 30 Jahre und älter sind, ersetzt werden. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen, wie zum Beispiel der Festbrennstoffkessel, der in Holzheizungen verbaut ist. Des Weiteren dürfen auch Hausbesitzer, die 80 Jahre und älter sind, ihre Heiztechnik weiterhin nutzen.
Trotzdem denken viele Hauseigentümer mittel- bis langfristig darüber nach, welche energetischen Verbesserungen sie in ihrem Haus vornehmen können. Dabei sollte man laut Erik Stange zuerst das Gebäude selbst in Augenschein nehmen. Eine Energieberatung kann dabei helfen, mögliche Verbesserungspotenziale bei der Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern aufzudecken. Besonders bei älteren Häusern ist es oft sinnvoll, zuerst die Gebäudehülle zu ertüchtigen, da eine deutlich kleinere und günstigere Heizung danach ausreichend ist.
Wer eine Modernisierung plant, kann dies stufenweise tun und sich von unabhängigen Bauherrenberatern unterstützen lassen. Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung können bereits mit der alten Heiztechnik deutliche Energieeinsparungen bringen. Der Einbau einer neuen Heizung kann dann noch warten, bis die finanziellen Mittel vorhanden sind oder bis der Kessel die 30-Jahres-Altersgrenze erreicht hat.
Bei der Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen sollten unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden, da Baumängel im Bestand keine Ausnahme sind. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle lohnt sich daher bei einer Komplettsanierung ebenso wie bei Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Modernisierung.
Der Bauherren-Schutzbund e. V. bietet ein Adressverzeichnis und weitere Infos zur Modernisierung von Häusern auf seiner Website www.bsb-ev.de an.